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   BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64   

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https://dejure.org/1966,5671
BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64 (https://dejure.org/1966,5671)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1966 - Ib ZR 40/64 (https://dejure.org/1966,5671)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1966 - Ib ZR 40/64 (https://dejure.org/1966,5671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhinderung der Verfärbung von Zahnprothesen durch Behandlung mit einem Reinigungsmittel - Mehrdeutigkeit eines Werbetextes - Behandlung einer Zahnprothese mit Kukident - Irreführung durch eine Werbung - Täuschung durch einen Werbetext - Entfärbung von Zahnprothesen

Papierfundstellen

  • GRUR 1966, 515
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64
    Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob der Tatrichter sich selbst ein zuverlässiges Urteil über die etwaige irreführende Wirkung einer Werbeangabe zu bilden vermag, oder ob er hierzu Sachverständige hören muß (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 272 - Bärenfang; 1964, 397, 399 - Damenmäntel).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64
    Sie findet auch keine Stütze in der von der Revision angeführten Entscheidung BGHZ 27, 1 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack -, die sich vielmehr ebenso wie die spätere Entscheidung BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim - auf die wesentlich anders gelagerte Frage der Zulässigkeit an sich mehrdeutiger, aber im Verkehr in einem bestimmten Sinne eingebürgerter Beschaffenheitsangaben für Spezialerzeugnisse bezog.
  • BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59
    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64
    Die dazu getroffenen tatrichterlichen Feststellungen sind daher der Nachprüfung durch das Revisionsgericht weitgehend entzogen (BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 120/62
    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64
    Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob der Tatrichter sich selbst ein zuverlässiges Urteil über die etwaige irreführende Wirkung einer Werbeangabe zu bilden vermag, oder ob er hierzu Sachverständige hören muß (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 272 - Bärenfang; 1964, 397, 399 - Damenmäntel).
  • BGH, 26.09.1961 - I ZR 55/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64
    Von diesem Ausgangspunkt aus war die Gewähr gegeben, daß keine Gruppe von Lesern außer Betracht blieb, deren Vorstellungen zur Frage der Entfärbung von Zahnprothesen nach der Ansicht der Beklagten wesentlich sein konnte (vgl. BGH GRUR 1962, 97, 99 - Tafelwasser).
  • BGH, 07.02.1961 - I ZR 123/59
    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64
    Sie findet auch keine Stütze in der von der Revision angeführten Entscheidung BGHZ 27, 1 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack -, die sich vielmehr ebenso wie die spätere Entscheidung BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim - auf die wesentlich anders gelagerte Frage der Zulässigkeit an sich mehrdeutiger, aber im Verkehr in einem bestimmten Sinne eingebürgerter Beschaffenheitsangaben für Spezialerzeugnisse bezog.
  • BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die

    Wie diese Vorstellung beschaffen war, konnte der Tatrichter - der hier nicht etwa, wie die Revision anzunehmen scheint, eine Tatsache als im Sinne des § 291 ZPO offenkundig festgestellt hat - im Rahmen des ihm durch § 286 ZPO eingeräumten Ermessens aufgrund der eigenen Lebenserfahrung unter Mitberücksichtigung der Umstände des Einzelfalles ohne fremde Hilfe entscheiden (vgl. dazu BGH GRUR 1963, 34, 35 - Werkstatt und Betrieb; 1964, 367, 399 r, 400 - Damenmäntel; 1966, 515, 516 r - Kukident).

    Andererseits hat der Senat es für unbedenklich erachtet, daß der Tatrichter die wettbewerbsrechtliche Beurteilung selbst vornimmt, wenn es sich nur darum handelt, wie eine für breite Verbraucherkreise bestimmte Bezeichnung oder Angabe vom unbefangenen Betrachter aufgefaßt wird (BGH GRUR 1965, 361 - Taxibestellung; GRUR 1966, 515, 516 r - Kukident).

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Für die Entscheidung darüber, welchen Sinn der Verkehr einer bestimmten Werbebehauptung beilegt, ist der Richter in der Regel dann ausreichend sachkundig, wenn er selbst zu dem umworbenen Verkehrskreis gehört und wenn es sich dabei um das Angebot von Gegenständen des allgemeinen Bedarfs handelt (BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; 1964, 397, 399 - Damenmäntel; GRUR 1966, 515, 516 - Kukident).
  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 143/69

    Erreichung sachfremder Zwecke - Rechtsverfolgung im Rahmen des konkreten

    Maßgeblich ist aber der Inhalt einer Aussage bei ungezwungener natürlicher Beurteilung (vgl. BGH GRUR 1966, 515, 516 m. w. Nachw. - Kukident), der nach der rechtsirrtumsfreien Feststellung des Berufungsgerichts nur auf die Beratung durch den Apotheker hinweist und nicht unterschwellig die von der Klägerin vorgetragenen Vorstellungen hervorruft.
  • BGH, 11.06.1970 - VII ZR 41/69

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die

    Nicht zu beanstanden ist entgegen der Ansicht der Revision ferner, daß das Berufungsgericht bei der Bildung seiner Überzeugung auch die Aktennotiz des Treuhänders der Klägerin verwertet hat (vgl. a. BGH LM Nr. 4 zu § 286 (B) ZPO; GRUR 1966, 515, 516; RG HRR 1928, 1651).
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